Erdbestattung

Die am weitesten verbreitete Bestattungsart ist die Erdbestattung in einem Sarg. Grundsätzlich können Sie entscheiden zwischen Wahl- oder Reihengrab. Beim Wahlgrab können Lage und Größe je nach Friedhofssatzung bestimmt werden. Beim Reihengrab ist dies nicht möglich. Der Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, kann jedoch verlängert werden.

 

ES IST EIN GRAB VORHANDEN

  • Hier muss zum Ersten geprüft werden, ob das Grab belegt werden kann. In Ettlingen und Karlsruhe gelten Ruhefristen von 20 bis 30 Jahren. In anderen Gemeinden kann dies auch eine längere oder kürzere Zeitspanne sein.
  • Sofern der Verstorbene oder der Auftraggeber der Bestattung nicht selbst Besitzer der Grabstätte ist (dies ist aus der Graburkunde ersichtlich), muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. In einigen Gemeinden genehmigen die Behörden jedoch nur die Beisetzungen von Familienangehörigen des Grabbesitzers.
  • War der Verstorbene selbst der Grabbesitzer, wird das Nutzungsrecht nach der Beisetzung auf den nächsten Angehörigen umgeschrieben. Die Reihenfolge des Anspruchs richtet sich nach der Erbfolge, sofern der verstorbene Grabbesitzer zu Lebzeiten keine andere schriftliche Verfügung getroffen hat.

ES IST KEIN GRAB VORHANDEN

  • In diesem Fall kann ein Grab an dem Ort erworben werden, an dem der Verstorbene seinen ständigen Wohnsitz hatte oder ein Familienangehöriger seinen ständigen Wohnsitz hat. Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei uns in einem persönlichen Gespräch.

In unserem Ausstellungsraum haben wir die Möglichkeit, individuell auf Ihre Wünsche eingehen zu können.